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Ajuras

Erben ist (k)ein
Kinderspiel

Anwaltskanzlei Ajuras · Anja K. Schneider
Anja Katharina Schneider
Über mich

Anja Katharina Schneider

Selbstständige Rechtsanwältin seit 2014
Rechtsberaterin beim Deutschen Mieterbund
Vizepräsidentin der Akademie des freien Willens
Über 7 Jahre Dozentin an der DHBW Heidenheim (BWL Industrie)
Sportbegeistert – aktiv wie passiv
Familienmensch
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Persönliches

Mehr als nur Paragraphen

Familienmensch

Familie steht bei mir an erster Stelle – privat wie beruflich. Deshalb liegt mir das Erbrecht so am Herzen: Es geht immer um Familien und ihre Zukunft.

Sportbegeistert

Ob auf dem Gipfel oder auf dem Platz – Sport lehrt Disziplin, Durchhaltevermögen und Fairness. Werte, die auch in meiner Kanzlei zählen.

Dozentin aus Leidenschaft

Über 7 Jahre habe ich an der DHBW Heidenheim unterrichtet. Komplexes verständlich machen – das ist auch heute noch mein Anspruch.

Akademie des freien Willens

Als Vizepräsidentin der ADFW setze ich mich dafür ein, dass Menschen selbstbestimmt Entscheidungen treffen – auch über ihren Nachlass.

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Leistungsspektrum

Schwerpunkte

Miet- & WEG-Recht

Beratung und Vertretung in allen miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Angelegenheiten.

Erbrecht

Nachlassplanung, Testamentsgestaltung, Pflichtteilsansprüche und Erbauseinandersetzung.

Allg. Zivilrecht

Vertragsrecht, Schadensersatz und außergerichtliche Streitbeilegung.

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Nachlassplanung

Ablauf und Grundüberlegungen

Wie mache ich es für mich richtig?
Was ist mein Wille und Ziel?

I. Status Quo

Erfassung der tatsächlichen, rechtlichen und steuerlichen Lage

II. Eigener Wille

Persönliche Wünsche und Ziele formulieren

III. Gestaltung

Umsetzung der Vorstellungen durch passende Instrumente

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Schritt I

Erfassung des Status Quo

05
Schritt II

Der eigene Wille

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Grundlagen

Grundpfeiler gesetzliche Erbfolge

1.
Ordnung
Kinder & deren Abkömmlinge
2.
Ordnung
Eltern & deren Abkömmlinge
3.
Ordnung
Großeltern & deren Abkömmlinge
4.
Ordnung
Urgroßeltern & deren Abkömmlinge
Ehegatte erbt bei Zugewinngemeinschaft:
→ neben Verwandten der 1. Ordnung: ½
→ neben Verwandten der 2. Ordnung: ¾
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Beispiel

Erbfolge nach Stämmen

Erblasser Der Verstorbene. Seine Nachkommen erben nach Stämmen – jedes Kind bildet einen Stamm.
Sohn † Vorverstorben – sein Stamm (½) geht auf seine Kinder über (Eintrittsrecht, § 1924 Abs. 3 BGB).
Enkel 1 → ¼ Erbt ¼ der Gesamterbschaft: Der Sohn-Stamm (½) wird unter 2 Enkeln nach Köpfen geteilt.
Enkel 2 → ¼ Erbt ebenfalls ¼ – gleichberechtigter Anteil am Sohn-Stamm.
Tochter → ½ Erbt ½ als eigener Stamm. Ihre Kinder erben erst, wenn sie selbst vorverstirbt.
Innerhalb eines Stammes wird nach Köpfen geteilt. Vorverstorbene Erben werden durch ihre Abkömmlinge ersetzt (Eintrittsrecht, § 1924 Abs. 3 BGB).
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Beispiel

Erbfolge nach Ordnungen

Vater (lebt) 2. Ordnung (§ 1925 BGB). Wird durch den Sohn als Erbe der 1. Ordnung von der Erbfolge ausgeschlossen.
Mutter (lebt) Ebenfalls 2. Ordnung – erbt nichts, solange Abkömmlinge des Erblassers vorhanden sind.
Erblasser (verwitwet) Hat einen Sohn und lebende Eltern. Nähere Ordnung schließt entferntere aus (§ 1930 BGB).
Sohn → Alleinerbe ✓ 1. Ordnung (§ 1924 BGB). Schließt die Eltern des Erblassers (2. Ordnung) vollständig aus.

Erklärung

Der verwitwete Erblasser hat einen Sohn. Die Eltern leben noch, sind aber Erben der 2. Ordnung. Der Sohn als Erbe der 1. Ordnung schließt sie von der Erbfolge aus (§ 1930 BGB). Der Sohn erbt allein.

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§ 1931 BGB

Ehegattenerbrecht

Wenn ein Ehepaar kinderlos ist, ist der überlebende Ehegatte kraft Gesetzes erst dann Alleinerbe, wenn keine lebenden Verwandten 1., 2. oder 3. Ordnung vorhanden sind.

⚠️ Achtung

Also: keine Eltern, keine Geschwister und keine Großeltern – sonst erben diese zu ¼. Das überrascht viele Ehepaare, die glauben, der Partner erbt automatisch alles.

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Beispiel

Stiefgeschwister & Erbfolge

Vater † Vorverstorben. Sein Anteil (½) geht auf seine Abkömmlinge über – hier den Stiefbruder (§ 1925 Abs. 3 BGB).
Stiefbruder → ½ Halbbürtig verwandt: Sohn des Vaters aus erster Ehe. Tritt an die Stelle des vorverstorbenen Vaters und erbt dessen Hälfte.
Mutter → ½ Erbt als Elternteil der 2. Ordnung die Hälfte. Eltern erben zu gleichen Teilen (§ 1925 Abs. 2 BGB).
Erblasser (unverheiratet, kinderlos) Keine Erben der 1. Ordnung → Erbfolge der 2. Ordnung: Eltern des Erblassers je ½.

Erklärung

Der Erblasser ist unverheiratet und kinderlos. Die Mutter lebt noch, der Vater ist verstorben. Beide Elternteile erben als 2. Ordnung je ½ (§ 1925 Abs. 2 BGB). Da der Vater vorverstorben ist, tritt sein Sohn aus erster Ehe (Stiefbruder) an seine Stelle und erbt die ½ des Vaters.

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Pflichtteilsrecht

Pflichtteilsansprüche

Der Kreis der Pflichtteilsberechtigten ist eng gefasst. Ansprüche bestehen nur, wenn eine letztwillige Verfügung vorliegt und Berechtigte schlechter gestellt sind als bei gesetzlicher Erbfolge.

Ehegatte

Der überlebende Ehegatte ist immer pflichtteilsberechtigt.

Abkömmlinge

Kinder und deren Nachkommen.

Eltern

Nur wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind.

Nicht berechtigt

Geschwister, Großeltern, Nichten, Neffen und weiter entfernte Verwandte.

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Berechnung

Höhe des Pflichtteils

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Schritt III

Gestaltungsmöglichkeiten

Testament

Notariell beurkundet oder eigenhändig geschrieben. Die Grundlage jeder Nachlassplanung.

Gemeinschaftliches Testament

Ehegatten setzen sich gegenseitig als Erben ein – das „Berliner Testament".

Erbvertrag

Vertragliche Bindung, die nicht einseitig widerrufen werden kann.

Lebzeitige Zuwendungen

Schenkungen zu Lebzeiten – steuerlich oft vorteilhaft bei richtiger Planung.

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Stolperfallen

Risiken

Karikatur: Notar, Erbe und Finanzamt
Ohne vorausschauende Planung drohen: hohe Erbschaftssteuer, Streit unter den Erben, Pflichtteilsansprüche und im schlimmsten Fall der erzwungene Verkauf von Immobilien oder Unternehmen.
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Vorsorge

Sonstige wichtige Gestaltungen

Patienten­verfügung

Bestimmt selbst, welche medizinischen Maßnahmen Ihr Euch wünscht – und welche nicht.

Vorsorge- & General­vollmacht

Eine Vertrauensperson handelt für Euch, wenn Ihr es selbst nicht mehr könnt.

Betreuungs­verfügung

Legt fest, wer vom Gericht als Betreuer bestellt werden soll.

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Zusammenfassung

Vererben ist (k)ein Kinderspiel

Was ist zu tun?

  • Frühzeitig planen
  • Steuerlich klug entscheiden
  • Persönliche Wünsche berücksichtigen
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Wen suche ich?

Euer Kontakt zählt

Kennt Ihr jemanden in Eurem Umfeld, auf den eines dieser Profile passt?

Senioren ohne Testament

Wer nichts regelt, überlässt die Verteilung dem Gesetz – oft mit ungewollten Ergebnissen.

Unternehmer mit Nachfolgethema

Betriebsvermögen, Gesellschaftsanteile und Haftung richtig übergeben.

Familien mit Immobilien

Immobilien sind nicht teilbar – ohne Planung droht Zwangsversteigerung.

Patchwork-Familien

Komplexe Familienverhältnisse brauchen durchdachte Lösungen.

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Kontakt

Anja K. Schneider

Anwaltskanzlei Ajuras

Lasst uns gemeinsam Eure Nachlassplanung angehen –
damit Erben kein Kinderspiel wird, sondern ein guter Plan.

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