Familie steht bei mir an erster Stelle – privat wie beruflich. Deshalb liegt mir das Erbrecht so am Herzen: Es geht immer um Familien und ihre Zukunft.
Ob auf dem Gipfel oder auf dem Platz – Sport lehrt Disziplin, Durchhaltevermögen und Fairness. Werte, die auch in meiner Kanzlei zählen.
Über 7 Jahre habe ich an der DHBW Heidenheim unterrichtet. Komplexes verständlich machen – das ist auch heute noch mein Anspruch.
Als Vizepräsidentin der ADFW setze ich mich dafür ein, dass Menschen selbstbestimmt Entscheidungen treffen – auch über ihren Nachlass.
Beratung und Vertretung in allen miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Angelegenheiten.
Nachlassplanung, Testamentsgestaltung, Pflichtteilsansprüche und Erbauseinandersetzung.
Vertragsrecht, Schadensersatz und außergerichtliche Streitbeilegung.
Wie mache ich es für mich richtig?
Was ist mein Wille und Ziel?
Erfassung der tatsächlichen, rechtlichen und steuerlichen Lage
Persönliche Wünsche und Ziele formulieren
Umsetzung der Vorstellungen durch passende Instrumente
Der verwitwete Erblasser hat einen Sohn. Die Eltern leben noch, sind aber Erben der 2. Ordnung. Der Sohn als Erbe der 1. Ordnung schließt sie von der Erbfolge aus (§ 1930 BGB). Der Sohn erbt allein.
Also: keine Eltern, keine Geschwister und keine Großeltern – sonst erben diese zu ¼. Das überrascht viele Ehepaare, die glauben, der Partner erbt automatisch alles.
Der Erblasser ist unverheiratet und kinderlos. Die Mutter lebt noch, der Vater ist verstorben. Beide Elternteile erben als 2. Ordnung je ½ (§ 1925 Abs. 2 BGB). Da der Vater vorverstorben ist, tritt sein Sohn aus erster Ehe (Stiefbruder) an seine Stelle und erbt die ½ des Vaters.
Der überlebende Ehegatte ist immer pflichtteilsberechtigt.
Kinder und deren Nachkommen.
Nur wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind.
Geschwister, Großeltern, Nichten, Neffen und weiter entfernte Verwandte.
Notariell beurkundet oder eigenhändig geschrieben. Die Grundlage jeder Nachlassplanung.
Ehegatten setzen sich gegenseitig als Erben ein – das „Berliner Testament".
Vertragliche Bindung, die nicht einseitig widerrufen werden kann.
Schenkungen zu Lebzeiten – steuerlich oft vorteilhaft bei richtiger Planung.
Bestimmt selbst, welche medizinischen Maßnahmen Ihr Euch wünscht – und welche nicht.
Eine Vertrauensperson handelt für Euch, wenn Ihr es selbst nicht mehr könnt.
Legt fest, wer vom Gericht als Betreuer bestellt werden soll.
Kennt Ihr jemanden in Eurem Umfeld, auf den eines dieser Profile passt?
Wer nichts regelt, überlässt die Verteilung dem Gesetz – oft mit ungewollten Ergebnissen.
Betriebsvermögen, Gesellschaftsanteile und Haftung richtig übergeben.
Immobilien sind nicht teilbar – ohne Planung droht Zwangsversteigerung.
Komplexe Familienverhältnisse brauchen durchdachte Lösungen.
Anwaltskanzlei Ajuras
Lasst uns gemeinsam Eure Nachlassplanung angehen –
damit Erben kein Kinderspiel wird, sondern ein guter Plan.